[ Dokumentation zum Fall Krieger ]

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Pressemitteilung

21.6.2004

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2004 – I ZR 136/01


Der Bundesgerichtshof hat am 18.6.2004 der Berliner Übersetzerin Karin Krieger in ihrem Musterprozess gegen den Münchner Piper Verlag in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben. Insbesondere bestätigt das Gericht, dass Übersetzungsverträge als Verlagsverträge zu behandeln sind und den Verlag zur Verbreitung verpflichten. Damit bekräftigt der BGH, dass Übersetzer – nicht anders als Autoren – vollgültige Urheber sind.

Die angesehene Übersetzerin Karin Krieger hatte für den Piper Verlag insgesamt fünf Bücher des italienischen Autors Alessandro Baricco übersetzt (u.a. "Seide", "Land aus Glas" und "Novecento"). Für den außerordentlichen Verkaufserfolg von "Seide" hatte die Übersetzerin 1999 auf der Grundlage des so genannten "Bestsellerparagraphen" eine Beteiligung gefordert. Dazu erklärte sich der Piper Verlag nach Verhandlungen zwar bereit, teilte aber gleichzeitig mit, dass er alle von Karin Krieger übersetzten Baricco-Bücher neu übersetzen lassen werde. In der Folge brachte der Piper Verlag dann beispielsweise "Novecento" irreführend unter gleicher ISBN in einer anderen Übersetzung heraus.

Die Übersetzerin wehrte sich gegen diesen Willkürakt, mit dem ihr Werk dem Leser und dem Markt entzogen werden sollte, und hat nach jahrelangem Streit nun endgültig Recht bekommen. Solange der Piper Verlag die fraglichen Baricco-Bücher im Angebot hält, muss er sie auch in der Übersetzung von Karin Krieger verbreiten und von eventuellen Parallelübersetzungen unterscheidbar machen.

Die Entscheidung des BGH steht in einer Reihe übersetzerfreundlicher Urteile, die Gerichte in den letzten Jahren gefällt haben. Sie zeigt, dass Versuche von Verlagen scheitern, Übersetzern ihre Rechte auf dem Prozessweg zu beschneiden. Der VdÜ appelliert daher an die Verlage, sich auf die Partnerschaft zwischen Urhebern und Verwertern zu besinnen und die Verweigerungshaltung zu den Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie das neue Urhebervertragsrecht vorsieht, aufzugeben. Nur so können unerquickliche Rechtsstreitigkeiten, die letztlich auch der Buchkultur Schaden zufügen, vermieden werden.

Eine ausführliche Darstellung des Urteils findet sich in der zugehörigen Pressemitteilung des BGH unter
www.bundesgerichtshof.de – weiterklicken zu "Presse/Infos" und "Pressemitteilungen".


VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
vdue_wollermann@yahoo.de