"Droht das neue Urhebervertragsrecht die Branche zu spalten?"

Podiumsdiskussion auf der Buchmesse Frankfurt, 11.10.2001

Teilnehmer:

 
Claudia Baumhöver   Verlegerin, Hörverlag, München
Thomas Brovot   2. Vorsitzender des VdÜ
Rainer Dresen   Justitiar der Verlagsgruppe Random House, München
Dr. Elmar Hucko   Ministerialdirektor im Bundesministerium für Justiz
Dr. Matthias Lausen   Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und Medienrecht, München   (Moderation)
Dr. Matthias Politicky   Autor, Hamburg/München


Die Diskussion fand vor einem Publikum statt, das in der Mehrzahl aus Vertretern der Verwerterseite bestand. Auffällig war die weitgehende Einigkeit - mit Ausnahme von Herrn Dresen - darüber, dass sich für die Übersetzer bei der Honorierung/Beteiligung etwas ändern müsse.
Sowohl von den beiden Verlagsvertretern auf dem Podium wie auch aus dem Publikum wurden jedoch vor allem folgende Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben:

1. Das Gesetz stelle eine Überregulierung dar. Vor allem Herr Dresen vertrat die Auffassung, in der Verlagsbranche (i.e. insbesondere bei Bertelsmann) sei weitgehend alles in Ordung, das Verhältnis zu den Autoren gut, und wenn ein übersetzter Titel großen Erfolg habe, beteilige man auch von sich aus die Übersetzerin: "Wir wissen, dass wir auch von den Übersetzungen leben." Das Gesetz aber führe zu einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen Urhebern und Verlegern, es schaffe ein "riesiges Erpressungspotential"!

2. Gerade den kleinen Verlagen werde das Gesetz schaden. In manchen Bereichen (z.B. Hörbuchproduktion) seien an einer Produktion so viele Urheber beteiligt, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei, für den Autor letztlich weniger abfalle und/oder sich gar nicht mehr feststellen lasse, wer welche Urheberleistung erbracht habe (z.B. bei so genannten Geschenkbüchern).
Frau Baumhöver plädierte daher für eine staatliche Subventionierung bzw. eine Anhebung der Rundfunkgebühren zu Gunsten dieser kleinen unabhängigen Verlage, zu denen sie nicht nur ihren Hörverlag zählte, sondern auch z.B. Hanser und Suhrkamp.
Herr Dresen beklagte, dass auf Grund der vielen verschiedenen Urheberverträge in seinem Haus die genaue Überprüfung der Angemessenheit jeder Urheberleistung viel Zeit und damit viel Geld kosten werde, das natürlich nicht vorhanden sei. "Wir würden gerne mehr bezahlen, wenn wir mehr hätten."

3. Der wohl häufigst genannte Einwand war die angebliche Rechtsunsicherheit und die Unwägbarkeiten, die das neue Gesetz schaffe, sowie die Gefährdung der Backlists der Verlage durch Nachforderungen der Urheber.

4. Insbesondere Herr Dresen stellte das Verlagswesen als eine Branche dar, die von vielen Seiten großem Druck ausgesetzt sei: durch die großen Buchhandelsketten, dieaufgrund hoher Rabatte am meisten am Buchgeschäft verdienten; durch die Literaturagenten bzw. die hohen Vorschüsse für Autoren, durch die Konkurrenz und die Verlustrisiken. "Die Branche befindet sich in einem Umbruch, unter dem jeder zu leiden hat." Nachforderungen seien in dieser Situation unvernünftig. Es fiel das alte Argument, dass als Folge aus dem neuen Gesetz weniger Bücher produziert würden. Der Buchhandel nehme zunehmend nur noch Bestseller ab. Der Druck müsse unter allen Beteiligten aufgeteilt werden. "Es geht nicht um Angemessenheit, sondern um Ausgleichshaftung"!

Weitere Diskussionspunkte waren die Frage, gegen wen bei Mehrfachverwertungen Ansprüche erhoben werden können (gegen den Erstverwerter oder gegen jeden Nutzer), die Dauer der Schutzfrist (Kündigungsrecht nach 30 Jahren?) und die Geltung des Gesetzes für Altverträge im Gesetzentwurf.

Bemerkenswert war, dass der Vertreter der Autoren auf dem Podium in Person Herrn Politickys zwar für Amüsement im Publikum sorgte, aber eher seine Unkenntnis - wohl auch über seine eigenen Verträge (eine Aufteilung 40 zu 60 zwischen Autor und Verlag sei doch der Standard!!!) - offenbarte, sich auf die Seite der Gegner des Entwurfs stellte und sich selbst für durchaus angemessen bezahlt hielt. Außerdem fürchte auch er durch das Gesetz eine Bürokratisierung, so dass bald überhaupt nicht mehr über Literatur geredet werde und das Lektorat darunter leide und nannte die beabsichtigten Regelungen erbsenzählerisch! Es folgten im Verlauf der Debatte weitere Missverständnisse von seiner Seite ( die Herr Hucko ausräumte). Einen schlechteren Verteidiger der Belange der Autoren als Herrn Politicky kann man sich kaum vorstellen. Dr. Hucko fühlte sich sogar veranlasst, ihn im Verlauf der Debatte zu den "originellen Autoren" zu zählen, "die nichts verdienen wollen", und meinte ironisch, für diese in den gemeinsamen Vergütungsregeln eine Klausel zu finden, sei kein Problem!

Thomas Brovot machte deutlich, dass für die Übersetzer die branchenübliche Vergütung eine unangemessene sei und Erfolgsbeteiligungen in den Verträgen so gut wie nie erreicht würden. Ferner wies er auf die paternalistische Haltung in Bertelsmann-Verträgen hin. Der Verlag bestimme, wann er zahle und wann nicht. Das zeige auch das von Herrn Dresen selbst genannte Beispiel der Übersetzerin, die nachhonoriert worden sei. Außerdem klärte er Herrn Politicky darüber auf, dass es Autoren gäbe, die wie die Übersetzer mit keinem Pfennig an Weiterverwertungen oder Nachauflagen beteiligt würden (was Dr. Hucko später bestätigte, s.u.). Mehrmals stellte Brovot in den Vordergrund, es gehe darum, dass Verwerter und Urheber sich endlich an einen Tisch setzten und Mindeststandards aushandeln. Zu den vielfachen Einwänden - wie beispielsweise von Frau Baumhöver -, es sei ja jetzt schon alles so kompliziert mit den vielen Urhebern, verdeutlichte er, dass gerade die im Entwurf vorgesehenen Verhandlungen die gegenwärtigen Rechtsunsicherheiten beseitigen würden.

Dr. Hucko erläuterte auch diesmal die zwei wesentlichen Punkte des Regierungsentwurfs und kündigte an, der Regierungsentwurf werde nach vielen Einzelgesprächen mit Verwertern noch überarbeitet. Jedoch soll auch bei Nachbesserungen das Grundprinzip gewahrt bleiben. Man wolle in einigen Punkten noch auf Verwerter zugehen, so dass der Entwurf immer weniger Kritik erfährt. Die Verwerter sollten mit dem Gesetz zurechtkommen, ihre berechtigten Belange gewahrt werden. Er führe fast täglich Einzelgespräche und werde sich auch noch mit Frau Baumhöver besprechen, deren Hörverlag einen Sonderfall darstelle. Bei den Verhandlungen nach § 36 des Entwurfs werde man ebenfalls auf Besonderheiten eingehen und die Größe des Verlages berücksichtigen. Außerdem betonte er, dass der Börsenverein sich ja eigentlich keine Sorgen machen müsste, denn es werde ja, wie er behaupte, im Verlagsbereich weitgehend angemessen bezahlt.

Der Bundeskanzler sähe das folgendermaßen (und hätte es auf der Buchmesse auch so vorgetragen, wenn er nicht nach Washington hätte reisen müssen): "Ziel soll nicht eine generelle Anhebung des Vergütungsniveaus sein, sondern der gesetzliche Ausgleich in solchen Fällen, in denen unter Ausnutzung der Verhandlungsstärke zum Nachteil des Urhebers unangemessene Vereinbarungen getroffen wurden. Maßstab hierfür ist die Praxis der jeweiligen Branche, soweit diese als redlich akzeptiert werden kann."
Man wolle auch kein Beteiligungsmodell in allen Fällen, z. B. bei Schulbüchern und Nachschlagewerken nicht. Hier sollen die bisherigen Pauschalhonorare bleiben. Auf jeden Fall aber sei das Übersetzerproblem zu lösen. Die Verwerter würden dem zwar zustimmen, behaupteten aber, zu viel für Lizenzen zahlen zu müssen, sodass für die "Armen" nichts mehr bleibe. Das aber sei aus der Sicht der Übersetzer nicht akzeptierbar und auch nicht aus der Sicht des Gesetzgebers, der hier sozial schützend eingreife.
Zu der Frage, wie denn die Vergütungsregeln nach § 36 konkret aussehen würden, erläuterte Dr. Hucko: Die Verbände würden sich zusammensetzen und die Leistungen heraussuchen, die relativ standardisierbar sind. Dies werde nicht flächendeckend möglich sein, aber es werde: 1. Beispiel - im Zeitungsgeschäft einen Bereich von etwa 70 % schablonisierbaren, pauschalierbaren Leistungen geben. Es würden Tarife "von - bis" ausgehandelt, an denen abzulesen sei, wieviel Zeilenhonorar etwa im Kulturteil - je nach Größe der Zeitung - üblich ist, um daraus zu folgern, was Freie bekommen. Bei den Tarifverträgen nach § 12a für arbeitnehmerähnliche Urheber habe man das jetzt schon, es sei also möglich. Dennoch werde ein Rest bleiben von exotischen oder sehr selten vorkommenden Tätigkeiten. 2. Beispiel: Im Buchbereich/Belletristik wird etwa für Autoren festgelegt, was jetzt schon die Branche üblicherweise macht, also bei Romanen eine Autorenbeteiligung von etwa 8 - 12 %. Außerdem gebe es bereits Empfehlungsentwürfe oder Normverträge, an denen man sich orientieren könne.

Zur Frage, an wen Ergänzungsansprüche gestellt werden sollten, berichtete Herr Hucko, man erwäge eine Regelung, nach der der ursprüngliche Vertragspartner zuständig sei. Jeder Erstverwerter werde dann wissen, dass bei Weiterlizensierungen Forderungen des Urhebers entstehen können, und dies in seinem Lizenzvertrag umsetzen.

Bei der Frage der Kündigungsfrist herrschte nach kurzer Debatte weitgehend Einigkeit darüber, dass dies ein weitgehend unstrittiger und vergleichsweise nebensächlicher Punkt sei, da die Verträge - mit Ausnahme der Übersetzerverträge - ohnehin meist kurze Laufzeiten haben. Dr. Hucko erläuterte zudem, dass es auch schon bei der jetzt im Entwurf vorgesehenen Formulierung - "Kündigung aus wichtigem Grund"/ "unter Abwägung der Interessen beider Seiten" - für den Urheber relativ schwer wäre, beispielsweise aus einem Vertrag mit einem kleinen Verlag auszusteigen, wenn ein großer Verlag bessere Konditionen biete. Das Verwerterinteresse, einen von ihm aufgebauten Autor zu behalten, müsse geschützt werden.
Auch er verwies Herrn Politicky darauf, dass etwa 80 bis 90 % der Autoren einen Vertrag mit schlechteren Konditionen vorgelegt bekämen als er oder ein Herr Grass, und er offenbar falsche Vorstellungen habe.
Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Rückwirkung, so Herr Hucko, handle es sich um eine sogenannte "unechte Rückwirkung", d.h. nur bei Nutzungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes getätigt werden, können Nachforderungen im Sinne der Angemessenheiten gestellt werden.

Fred Breinersdorfer, der Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller verwies aus dem Publikum darauf, dass bei Verlegern von Bühnenwerken ebenfalls Regelsammlungen eingeführt wurden, die zur Entbürokratisierung geführt hätten, sowie auf das Künstlersozialversicherungsgesetz, bei dessen Einführung ähnliche Ängste bestanden hätten wie jetzt beim Urhebervertragsrecht. Auch die VG-Wort habe sich als solide Plattform für Verlage und Autoren erwiesen. Breinersdorfers Aufforderung an die Verleger, den Gesetzentwurf doch einmal gründlich zu lesen, wurde zwar als polemisch bezeichnet, war aber angesichts mancher Einwände durchaus verständlich. (In Einzelgesprächen im Anschluss an die Podiumsdiskussion wurde z.B. die weit verbreitete Angst deutlich, in Zukunft würden (inkompetente) Gerichte über die Angemessenheit von Vergütungen entscheiden, während die Möglichkeiten, über diese mit den Urhebern zu verhandeln, überhaupt nicht in Anschlag gebracht wurde).

Zum Schluss wurde - ebenfalls - aus dem Publikum darauf aufmerksam gemacht, dass man erst einmal auf den nächsten korrigierten Entwurf warten müsse.
Wir dürfen gespannt sein.

Gabriele Gockel
VdÜ Pressestelle