"Droht das neue Urhebervertragsrecht
die Branche zu spalten?"
Podiumsdiskussion auf der Buchmesse Frankfurt, 11.10.2001
Teilnehmer:
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| Claudia Baumhöver |
Verlegerin, Hörverlag,
München |
| Thomas Brovot |
2. Vorsitzender des VdÜ |
| Rainer Dresen |
Justitiar der Verlagsgruppe
Random House, München |
| Dr. Elmar Hucko |
Ministerialdirektor im Bundesministerium
für Justiz |
| Dr.
Matthias Lausen |
Geschäftsführer des
Instituts für Urheber- und Medienrecht, München
(Moderation) |
| Dr. Matthias Politicky |
Autor, Hamburg/München |
Die Diskussion fand vor einem Publikum statt, das in der Mehrzahl
aus Vertretern der Verwerterseite bestand. Auffällig
war die weitgehende Einigkeit - mit Ausnahme von Herrn Dresen
- darüber, dass sich für die Übersetzer bei
der Honorierung/Beteiligung etwas ändern müsse.
Sowohl von den beiden Verlagsvertretern auf dem Podium wie
auch aus dem Publikum wurden jedoch vor allem folgende Einwände
gegen den Gesetzentwurf erhoben:
1. Das Gesetz stelle eine Überregulierung dar. Vor allem
Herr Dresen vertrat die Auffassung, in der Verlagsbranche
(i.e. insbesondere bei Bertelsmann) sei weitgehend alles in
Ordung, das Verhältnis zu den Autoren gut, und wenn ein
übersetzter Titel großen Erfolg habe, beteilige
man auch von sich aus die Übersetzerin: "Wir wissen,
dass wir auch von den Übersetzungen leben." Das
Gesetz aber führe zu einer Verschlechterung der Beziehungen
zwischen Urhebern und Verlegern, es schaffe ein "riesiges
Erpressungspotential"!
2. Gerade den kleinen Verlagen werde das Gesetz schaden. In
manchen Bereichen (z.B. Hörbuchproduktion) seien an einer
Produktion so viele Urheber beteiligt, dass der Verwaltungsaufwand
zu hoch sei, für den Autor letztlich weniger abfalle
und/oder sich gar nicht mehr feststellen lasse, wer welche
Urheberleistung erbracht habe (z.B. bei so genannten Geschenkbüchern).
Frau Baumhöver plädierte daher für eine staatliche
Subventionierung bzw. eine Anhebung der Rundfunkgebühren
zu Gunsten dieser kleinen unabhängigen Verlage, zu denen
sie nicht nur ihren Hörverlag zählte, sondern auch
z.B. Hanser und Suhrkamp.
Herr Dresen beklagte, dass auf Grund der vielen verschiedenen
Urheberverträge in seinem Haus die genaue Überprüfung
der Angemessenheit jeder Urheberleistung viel Zeit und damit
viel Geld kosten werde, das natürlich nicht vorhanden
sei. "Wir würden gerne mehr bezahlen, wenn wir mehr
hätten."
3. Der wohl häufigst genannte Einwand war die angebliche
Rechtsunsicherheit und die Unwägbarkeiten, die das neue
Gesetz schaffe, sowie die Gefährdung der Backlists der
Verlage durch Nachforderungen der Urheber.
4. Insbesondere Herr Dresen stellte das Verlagswesen als eine
Branche dar, die von vielen Seiten großem Druck ausgesetzt
sei: durch die großen Buchhandelsketten, dieaufgrund
hoher Rabatte am meisten am Buchgeschäft verdienten;
durch die Literaturagenten bzw. die hohen Vorschüsse
für Autoren, durch die Konkurrenz und die Verlustrisiken.
"Die Branche befindet sich in einem Umbruch, unter dem
jeder zu leiden hat." Nachforderungen seien in dieser
Situation unvernünftig. Es fiel das alte Argument, dass
als Folge aus dem neuen Gesetz weniger Bücher produziert
würden. Der Buchhandel nehme zunehmend nur noch Bestseller
ab. Der Druck müsse unter allen Beteiligten aufgeteilt
werden. "Es geht nicht um Angemessenheit, sondern um
Ausgleichshaftung"!
Weitere Diskussionspunkte waren die Frage, gegen wen bei
Mehrfachverwertungen Ansprüche erhoben werden können
(gegen den Erstverwerter oder gegen jeden Nutzer), die Dauer
der Schutzfrist (Kündigungsrecht nach 30 Jahren?) und
die Geltung des Gesetzes für Altverträge im Gesetzentwurf.
Bemerkenswert war, dass der Vertreter der Autoren auf dem
Podium in Person Herrn Politickys zwar für Amüsement
im Publikum sorgte, aber eher seine Unkenntnis - wohl auch
über seine eigenen Verträge (eine Aufteilung 40
zu 60 zwischen Autor und Verlag sei doch der Standard!!!)
- offenbarte, sich auf die Seite der Gegner des Entwurfs stellte
und sich selbst für durchaus angemessen bezahlt hielt.
Außerdem fürchte auch er durch das Gesetz eine
Bürokratisierung, so dass bald überhaupt nicht mehr
über Literatur geredet werde und das Lektorat darunter
leide und nannte die beabsichtigten Regelungen erbsenzählerisch!
Es folgten im Verlauf der Debatte weitere Missverständnisse
von seiner Seite ( die Herr Hucko ausräumte). Einen schlechteren
Verteidiger der Belange der Autoren als Herrn Politicky kann
man sich kaum vorstellen. Dr. Hucko fühlte sich sogar
veranlasst, ihn im Verlauf der Debatte zu den "originellen
Autoren" zu zählen, "die nichts verdienen wollen",
und meinte ironisch, für diese in den gemeinsamen Vergütungsregeln
eine Klausel zu finden, sei kein Problem!
Thomas Brovot machte deutlich, dass für die Übersetzer
die branchenübliche Vergütung eine unangemessene
sei und Erfolgsbeteiligungen in den Verträgen so gut
wie nie erreicht würden. Ferner wies er auf die paternalistische
Haltung in Bertelsmann-Verträgen hin. Der Verlag bestimme,
wann er zahle und wann nicht. Das zeige auch das von Herrn
Dresen selbst genannte Beispiel der Übersetzerin, die
nachhonoriert worden sei. Außerdem klärte er Herrn
Politicky darüber auf, dass es Autoren gäbe, die
wie die Übersetzer mit keinem Pfennig an Weiterverwertungen
oder Nachauflagen beteiligt würden (was Dr. Hucko später
bestätigte, s.u.). Mehrmals stellte Brovot in den Vordergrund,
es gehe darum, dass Verwerter und Urheber sich endlich an
einen Tisch setzten und Mindeststandards aushandeln. Zu den
vielfachen Einwänden - wie beispielsweise von Frau Baumhöver
-, es sei ja jetzt schon alles so kompliziert mit den vielen
Urhebern, verdeutlichte er, dass gerade die im Entwurf vorgesehenen
Verhandlungen die gegenwärtigen Rechtsunsicherheiten
beseitigen würden.
Dr. Hucko erläuterte auch diesmal die zwei wesentlichen
Punkte des Regierungsentwurfs und kündigte an, der Regierungsentwurf
werde nach vielen Einzelgesprächen mit Verwertern noch
überarbeitet. Jedoch soll auch bei Nachbesserungen das
Grundprinzip gewahrt bleiben. Man wolle in einigen Punkten
noch auf Verwerter zugehen, so dass der Entwurf immer weniger
Kritik erfährt. Die Verwerter sollten mit dem Gesetz
zurechtkommen, ihre berechtigten Belange gewahrt werden. Er
führe fast täglich Einzelgespräche und werde
sich auch noch mit Frau Baumhöver besprechen, deren Hörverlag
einen Sonderfall darstelle. Bei den Verhandlungen nach §
36 des Entwurfs werde man ebenfalls auf Besonderheiten eingehen
und die Größe des Verlages berücksichtigen.
Außerdem betonte er, dass der Börsenverein sich
ja eigentlich keine Sorgen machen müsste, denn es werde
ja, wie er behaupte, im Verlagsbereich weitgehend angemessen
bezahlt.
Der Bundeskanzler sähe das folgendermaßen (und
hätte es auf der Buchmesse auch so vorgetragen, wenn
er nicht nach Washington hätte reisen müssen): "Ziel
soll nicht eine generelle Anhebung des Vergütungsniveaus
sein, sondern der gesetzliche Ausgleich in solchen Fällen,
in denen unter Ausnutzung der Verhandlungsstärke zum
Nachteil des Urhebers unangemessene Vereinbarungen getroffen
wurden. Maßstab hierfür ist die Praxis der jeweiligen
Branche, soweit diese als redlich akzeptiert werden kann."
Man wolle auch kein Beteiligungsmodell in allen Fällen,
z. B. bei Schulbüchern und Nachschlagewerken nicht. Hier
sollen die bisherigen Pauschalhonorare bleiben. Auf jeden
Fall aber sei das Übersetzerproblem zu lösen. Die
Verwerter würden dem zwar zustimmen, behaupteten aber,
zu viel für Lizenzen zahlen zu müssen, sodass für
die "Armen" nichts mehr bleibe. Das aber sei aus
der Sicht der Übersetzer nicht akzeptierbar und auch
nicht aus der Sicht des Gesetzgebers, der hier sozial schützend
eingreife.
Zu der Frage, wie denn die Vergütungsregeln nach §
36 konkret aussehen würden, erläuterte Dr. Hucko:
Die Verbände würden sich zusammensetzen und die
Leistungen heraussuchen, die relativ standardisierbar sind.
Dies werde nicht flächendeckend möglich sein, aber
es werde: 1. Beispiel - im Zeitungsgeschäft einen Bereich
von etwa 70 % schablonisierbaren, pauschalierbaren Leistungen
geben. Es würden Tarife "von - bis" ausgehandelt,
an denen abzulesen sei, wieviel Zeilenhonorar etwa im Kulturteil
- je nach Größe der Zeitung - üblich ist,
um daraus zu folgern, was Freie bekommen. Bei den Tarifverträgen
nach § 12a für arbeitnehmerähnliche Urheber
habe man das jetzt schon, es sei also möglich. Dennoch
werde ein Rest bleiben von exotischen oder sehr selten vorkommenden
Tätigkeiten. 2. Beispiel: Im Buchbereich/Belletristik
wird etwa für Autoren festgelegt, was jetzt schon die
Branche üblicherweise macht, also bei Romanen eine Autorenbeteiligung
von etwa 8 - 12 %. Außerdem gebe es bereits Empfehlungsentwürfe
oder Normverträge, an denen man sich orientieren könne.
Zur Frage, an wen Ergänzungsansprüche gestellt
werden sollten, berichtete Herr Hucko, man erwäge eine
Regelung, nach der der ursprüngliche Vertragspartner
zuständig sei. Jeder Erstverwerter werde dann wissen,
dass bei Weiterlizensierungen Forderungen des Urhebers entstehen
können, und dies in seinem Lizenzvertrag umsetzen.
Bei der Frage der Kündigungsfrist herrschte nach kurzer
Debatte weitgehend Einigkeit darüber, dass dies ein weitgehend
unstrittiger und vergleichsweise nebensächlicher Punkt
sei, da die Verträge - mit Ausnahme der Übersetzerverträge
- ohnehin meist kurze Laufzeiten haben. Dr. Hucko erläuterte
zudem, dass es auch schon bei der jetzt im Entwurf vorgesehenen
Formulierung - "Kündigung aus wichtigem Grund"/
"unter Abwägung der Interessen beider Seiten"
- für den Urheber relativ schwer wäre, beispielsweise
aus einem Vertrag mit einem kleinen Verlag auszusteigen, wenn
ein großer Verlag bessere Konditionen biete. Das Verwerterinteresse,
einen von ihm aufgebauten Autor zu behalten, müsse geschützt
werden.
Auch er verwies Herrn Politicky darauf, dass etwa 80 bis 90
% der Autoren einen Vertrag mit schlechteren Konditionen vorgelegt
bekämen als er oder ein Herr Grass, und er offenbar falsche
Vorstellungen habe.
Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Rückwirkung, so
Herr Hucko, handle es sich um eine sogenannte "unechte
Rückwirkung", d.h. nur bei Nutzungen, die nach Inkrafttreten
des Gesetzes getätigt werden, können Nachforderungen
im Sinne der Angemessenheiten gestellt werden.
Fred Breinersdorfer, der Vorsitzende des Verbands deutscher
Schriftsteller verwies aus dem Publikum darauf, dass bei Verlegern
von Bühnenwerken ebenfalls Regelsammlungen eingeführt
wurden, die zur Entbürokratisierung geführt hätten,
sowie auf das Künstlersozialversicherungsgesetz, bei
dessen Einführung ähnliche Ängste bestanden
hätten wie jetzt beim Urhebervertragsrecht. Auch die
VG-Wort habe sich als solide Plattform für Verlage und
Autoren erwiesen. Breinersdorfers Aufforderung an die Verleger,
den Gesetzentwurf doch einmal gründlich zu lesen, wurde
zwar als polemisch bezeichnet, war aber angesichts mancher
Einwände durchaus verständlich. (In Einzelgesprächen
im Anschluss an die Podiumsdiskussion wurde z.B. die weit
verbreitete Angst deutlich, in Zukunft würden (inkompetente)
Gerichte über die Angemessenheit von Vergütungen
entscheiden, während die Möglichkeiten, über
diese mit den Urhebern zu verhandeln, überhaupt nicht
in Anschlag gebracht wurde).
Zum Schluss wurde - ebenfalls - aus dem Publikum darauf aufmerksam
gemacht, dass man erst einmal auf den nächsten korrigierten
Entwurf warten müsse.
Wir dürfen gespannt sein.
Gabriele Gockel
VdÜ Pressestelle |