Wahlprüfsteine

Antworten der SPD



I. Zur kulturellen Bedeutung von Literaturübersetzungen

1. Welche Bedeutung hat Ihrer Meinung nach die literarische Übersetzung innerhalb der Kultur?

Die literarische Übersetzung besitzt eine immense Bedeutung für unsere Kultur. Sie ist unverzichtbar, um die literarische kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft und der Welt um uns herum überhaupt erfahren zu können. Durch die Übersetzung der literarischen Werke anderer Völker und Nationen lernen wir viel über deren Kultur und können in einen kulturellen Austausch miteinander treten. Auf diese Weise ist die literarische Übersetzung oftmals erst der Schlüssel zum gegenseitigen Verständnis und dem Dialog durch Literatur.
Zugleich ist die literarische Übersetzung aber auch als eine eigenständige Kunstform zu betrachten, denn oftmals braucht es die Deutungskünste der Übersetzer, um bestimmte Wendungen und Formen des einen Kulturkreises einem anderen zugänglich zu machen.

2. Welchen (auch finanziellen) Stellenwert sollte Ihrer Meinung nach die Förderung der Literaturübersetzer im Verhältnis zur Förderung von Theater, Oper oder zu Filmförderung haben?

Vor dem Hintergrund der Antwort auf die vorgehende Frage sollte die literarische Übersetzung als Teil unserer Kultur genauso ernsthaft behandelt werden, wie jede andere Kunstform. Das betrifft sowohl das Schaffen entsprechender Rahmenbedingungen, beispielsweise beim Urheberrecht, aber auch die gezielte Förderung der literarischen Übersetzung. Ein finanzielles „Ins-Verhältnis-Setzen“ der Bedeutung der literarischen Übersetzung bezogen auf die Förderung anderer Kunst- und Medienformen erscheint jedoch nicht zweckdienlich. Grundsätzlich bedarf es sowohl bei der Förderung von Theater, Opern, Film und eben auch der literarischen Übersetzung einer Abwägung der mit dieser Förderung verbundenen kulturpolitischen Ziele. Aus Sicht der SPD wird es notwendig sein, die mit der Förderung des Bundes verbundenen kulturpolitischen Zielvorstellungen in den nächsten Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu gewichten.

Die SPD hat sich in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ gemeinsam mit den anderen Fraktionen dafür ausgesprochen, die Mittel für die Förderung des Bundes für den Deutschen Übersetzerfonds unter dem Dach der Kulturstiftung des Bundes zu erhöhen. Diese, auch vom Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes am 13. Juni 2008 beschlossene Handlungsempfehlung haben wir bereits im Bundeshaushalt 2009 realisiert und den Haushalt der Kulturstiftung des Bundes u.a. zur Erhöhung der Mittel für den Deutschen Übersetzerfonds entsprechend erhöht.


II. Literaturübersetzen als Beruf

[VdÜ: Nach den Statistiken der Künstlersozialkasse und den Erhebungen des Verbands der Literaturübersetzer (VdÜ) verdienen erfolgreiche, vollständig ausgelastete Literaturübersetzer brutto durchschnittlich 13.000 bis 14.000 € jährlich, ihr Nettoeinkommen liegt also an oder unter der Armutsgrenze.]


3. Was sollte die Politik Ihrer Meinung nach tun, damit erfolgreiche Literaturübersetzer wenigstens das durchschnittliche Einkommen eines Handwerkers erzielen können?

Die Tatsache, dass auch erfolgreiche Literaturübersetzer nur über ein, möglicherweise vor allem im Verhältnis zum Erfolg eines Buches gesehen, geringes Einkommen verfügen, muss kritisch gesehen werden. Es ist das Credo der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der SPD, dass jede Frau und jeder Mann von der, von ihr und von ihm geleisteten Arbeit leben können muss. Dieses Prinzip trifft auch auf die Kulturschaffenden und in diesem Fall die Literaturübersetzer zu. Sie sollen von ihrer künstlerischen Arbeit auch leben können.
Die Künstlersozialversicherung, die Kulturschaffenden auch mit einem geringen Einkommen eine soziale Absicherung ermöglicht, ist aus Sicht der SPD eine der wesentlichen Elemente. Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung dieses einzigartigen Modells der sozialen Sicherung für Kultur- und Medienschaffende ein.
Darüber hinaus sind das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht von entscheidender Bedeutung dafür, ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung geistigen Eigentums zu ermöglichen. Beide Bereiche wollen wir gezielt weiterentwickeln und die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte der Kreativen stärken, um eine angemessene Vergütung für alle auch tatsächlich zu erreichen. Sollte dies nicht durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Verwertern und Urhebern gelingen, bedarf es neuer gesetzlicher Vorgaben.


III. Weitere Entwicklung des Urheberrechts

[VdÜ: Im Stärkungsgesetz zum Urheberrecht von 2002 wurde die übliche Vergütung bei den Literaturübersetzern ausdrücklich als unangemessen bezeichnet. Seither ist es weder durch Verhandlungen mit Verlagen noch durch Klagen einzelner Übersetzer auf Vertragsanpassung zu einer Verbesserung ihrer Honorarsituation gekommen. Im Gegenteil, seit Verabschiedung des Stärkungsgesetzes Anfang 2002 stagnierten die Honorare und sind im Verhältnis zu Lebenshaltungskosten und zur allgemeinen Einkommenssituation weiter gesunken.]

4. Erwägen Sie für die nächste Legislaturperiode weitere gesetzgeberische Schritte, um den Literaturübersetzern (und anderen Urhebern) zu angemessenen Honoraren zu verhelfen?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 3. beschrieben, ist das Urhebervertragsrecht aus Sicht der SPD eines der zentralen Elemente, um Literaturübersetzern wie anderen Urhebern auch ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung ihres geistigen Eigentums zu ermöglichen. Im Juli 2002 trat das von der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder eingebrachte „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ in Kraft. Damit hat die SPD dafür gesorgt, dass Urheber erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung haben und damit ihre vertragliche Stellung gestärkt. Was "angemessen" ist, wird von Urhebern und Verwertern gemeinsam ausgehandelt, um branchenspezifisch angemessene Vereinbarungen zu erzielen. Sollte ein auffälliger Unterschied zwischen der Vergütung und dem Erfolg des Werkes entstehen, erfolgt ein Fairnessausgleich über den sogenannten Bestsellerparagraphen. Urheber und Verwerter können sich damit auf gleicher Augenhöhe begegnen. Damit wurden bestehende Ungleichheiten beseitigt und für einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verwertern gesorgt.

Es zeigt sich jedoch, dass die im Urhebervertragsrecht enthaltene Regelung der Aufforderung an die Urheber und die Verwerter, sich auf eine „angemessene“ Vergütung zu einigen – eine Regelung, die damals durch CDU/CSU über die Beteiligung des Bundesrates im Gesetz aufgenommen wurde und damit die ursprünglich vorgesehene verbindliche Regelung zur Einigung zwischen Urhebern und Verwertern ersetzte – noch nicht vollständig erfolgreich ist. Auch wenn beispielsweise zwischen dem Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und einer repräsentativen Anzahl deutscher Belletristikverlage im Juni 2005 ein gemeinsamer und von beiden Seiten als fair empfundener Kompromiss erzielt werden konnte, stehen eine Vielzahl von Einigungen noch aus.

Die SPD hat sich in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ dafür eingesetzt, dass eine Handlungsempfehlung an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung verabschiedet wird, nach der erneut zu prüfen sei, „mit welchen Regelungen und Maßnahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht werden kann, da die bisherigen Regelungen im Urhebervertragsgesetz unzureichend sind.“ (siehe Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, BT-Drs. 16/7000 unter www.bundestag.de). Im Unterschied dazu hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ dafür ausgesprochen, zur alten Regelung zurückzukehren, d.h. den im Urhebervertragsrecht verankerten Anspruch auf angemessene Vergütung wieder abzuschaffen.
Vor diesem Hintergrund wird sich die SPD in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass entsprechende Vereinbarungen zwischen Verwertern und Urhebern gelingen. Sollte dies nicht zu erreichen sein, um eine angemessene Vergütung für alle auch tatsächlich umzusetzen, bedarf es aus Sicht der SPD neuer gesetzlicher Vorgaben.


IV. Kulturflatrate

5. Kennen Sie die Fragen von Übersetzer- und Schriftstellerverband sowie Börsenverein zu einer diskutierten Kulturflatrate? (http://www.vs.verdi.de/aktuelles/pressemeldungen/kulturflatrate/data/PM_090723_Fragen) Wie stehen Sie zu einer solchen?

Im Regierungsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2009 haben wir uns im Zusammenhang mit der Frage nach Anpassungen des Urheberrechts in der digitalen Welt dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer Kulturflatrate zu prüfen. Im Regierungsprogramm der SPD heißt es dazu wörtlich auf Seite 77:

„Gerechte Vergütung kreativer Arbeit. Wir wollen im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes erreichen, dass Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können. Es kommt darauf an, das geistige Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht sollen in der digitalen Welt ein angemessenes Einkommen aus der  Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Die Zukunft der Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir im Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen.
Wir setzen uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein.“

Die von Übersetzer- und Schriftstellerverband sowie Börsenverein aufgeworfenen Fragen zur Kultur-Flatrate verdeutlichen sehr ausführlich die Aspekte, die bei der Prüfung einer Kultur-Flatrate zu bedenken sind. Diese Fragen wollen wir in der notwendigen Ausführlichkeit und Differenziertheit im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Kreativpaktes mit den Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Kreativen sowie Rechteinhabern, Verwertern, Verwertungsgesellschaften, Netzbetreibern und Internet-Service-Provider, den Betroffenen also, diskutieren. Aus unserer Sicht ist es notwendig, in Form eines differenzierten und konstruktiven Dialoges diese sehr komplexen Fragestellungen zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.