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Reform des Urhebervertragsrechts

- Stand der Dinge 10.09.2001 -


Ein erster Schritt auf dem Weg zur angemessenen Vergütung

Die Kernpunkte der vom Bundesministerium der Justiz auf den Weg gebrachten Reform des Urhebervertragsrechts sind der Anspruch auf angemessene Vergütung (§32) und die angestrebten Gesamtvereinbarungen zwischen Urheber- und Verwerterbänden über Vergütungskonditionen (§36), die letztlich den Begriff der Angemessenheit mit Inhalt füllen werden.

Dies bedeutet für Schriftsteller, Journalisten, Fotografen und Übersetzer sowie andere Urheber eine Verbesserung überall dort, wo sie bislang aufgrund ihrer strukturell schwächeren Verhandlungsposition keine Verträge aushandeln können, wie sie ihrem Status als Urheber entsprechen. Die neuen Bestimmungen des Urhebervertragsrechts setzen also das bisherige Urheberrecht konsequenter um und beseitigen Missstände in den Bereichen, wo es im Laufe der Jahrzehnte durch die herrschende Vertragspraxis zu einem "Verwerterrecht" geworden ist. In den Bereichen, in denen Urheber heute schon angemessen vergütet werden, wird sich nichts Wesentliches ändern.

Der vom Bundministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf hat am 30.Mai 2001 das Kabinett passiert und ist somit Regierungsentwurf. Er wurde bereits in erster Lesung im Bundestag eingebracht und dem Bundesrat übermittelt.

Der Bundesrat, der dem Gesetz nicht zustimmen muss und das Verfahren daher nur beratend und mit Vorschlägen begleitet, hat eine Reihe so genannter "Prüfbitten" vorgebracht. Sie werden von Verwerterseite gern als Einwände in ihrem Sinne interpretiert, zeigen aber lediglich Informationsbedarf an.

Zu einer gemeinsamen Anhörung von Betroffenen vor dem Rechtausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien wird es vorausichtlich in der zweiten Oktoberhälfte 2001 kommen.

Indes versuchen die Verwerter, den Grundgedanken einer angemessenen Vergütung für Urheber zu diskreditieren und bestimmte Reizwörter in die Debatte zu werfen. So unterstellen sie u.a., Urheber würden sie dann künftig mit unangemessenen Forderungen und Prozessen überziehen. Sie sehen das Prinzip der Vertragsfreiheit verletzt, beschwören das Gespenst einer Verarmung der Kulturlandschaft, dann wieder fürchten sie eine Gefährdung des Standorts Deutschland und erklären, sollten Urheber am Erfolg beteiligt werden, müssten sie auch das unternehmerische Risiko mittragen. Und das alles, weil ein Gesetz denjenigen, die die Grundlage auch für ihre Arbeit schaffen, etwas so Selbstverständliches wie eine "angemessene" Vergütung sichern will.

Weil sich aber offenbar auch eine leere Argumentation erschöpft, will die Medienbranche am 17. September mit einem "Tag der Leere" aufwarten. Sendepausen im Rundfunk, leere CDs und Bücher mit unbedruckten Seiten sollen auf die "Gefahr" aufmerksam machen, die von der Reform drohe.

Sinnfälliger könnte man kaum verdeutlichen, dass all die schönen Medien ohne die Arbeit der Urheber ungefüllt blieben.

Mehr dazu:

Ein Gespenst geht um - die angemessene Vergütung (September 2001)

Verwerter kämpfen gegen angemessene Vergütung für Urheber (September 2001)

September 2001  
Gabriele Gockel, Thomas Wollermann  
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer