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Reform des Urhebervertragsrechts
- Stand der Dinge 10.09.2001 -
Ein erster Schritt auf dem Weg zur angemessenen Vergütung
Die Kernpunkte der vom Bundesministerium der Justiz auf
den Weg gebrachten Reform des Urhebervertragsrechts sind der
Anspruch auf angemessene Vergütung (§32) und die
angestrebten Gesamtvereinbarungen zwischen Urheber- und Verwerterbänden
über Vergütungskonditionen (§36), die letztlich
den Begriff der Angemessenheit mit Inhalt füllen werden.
Dies bedeutet für Schriftsteller, Journalisten, Fotografen
und Übersetzer sowie andere Urheber eine Verbesserung
überall dort, wo sie bislang aufgrund ihrer strukturell
schwächeren Verhandlungsposition keine Verträge
aushandeln können, wie sie ihrem Status als Urheber entsprechen.
Die neuen Bestimmungen des Urhebervertragsrechts setzen also
das bisherige Urheberrecht konsequenter um und beseitigen
Missstände in den Bereichen, wo es im Laufe der Jahrzehnte
durch die herrschende Vertragspraxis zu einem "Verwerterrecht"
geworden ist. In den Bereichen, in denen Urheber heute schon
angemessen vergütet werden, wird sich nichts Wesentliches
ändern.
Der vom Bundministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf
hat am 30.Mai 2001 das Kabinett passiert und ist somit Regierungsentwurf.
Er wurde bereits in erster Lesung im Bundestag eingebracht
und dem Bundesrat übermittelt.
Der Bundesrat, der dem Gesetz nicht zustimmen muss und das
Verfahren daher nur beratend und mit Vorschlägen begleitet,
hat eine Reihe so genannter "Prüfbitten" vorgebracht.
Sie werden von Verwerterseite gern als Einwände in ihrem
Sinne interpretiert, zeigen aber lediglich Informationsbedarf
an.
Zu einer gemeinsamen Anhörung von Betroffenen vor dem
Rechtausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien
wird es vorausichtlich in der zweiten Oktoberhälfte 2001
kommen.
Indes versuchen die Verwerter, den Grundgedanken einer angemessenen
Vergütung für Urheber zu diskreditieren und bestimmte
Reizwörter in die Debatte zu werfen. So unterstellen
sie u.a., Urheber würden sie dann künftig mit unangemessenen
Forderungen und Prozessen überziehen. Sie sehen das Prinzip
der Vertragsfreiheit verletzt, beschwören das Gespenst
einer Verarmung der Kulturlandschaft, dann wieder fürchten
sie eine Gefährdung des Standorts Deutschland und erklären,
sollten Urheber am Erfolg beteiligt werden, müssten sie
auch das unternehmerische Risiko mittragen. Und das alles,
weil ein Gesetz denjenigen, die die Grundlage auch für
ihre Arbeit schaffen, etwas so Selbstverständliches wie
eine "angemessene" Vergütung sichern will.
Weil sich aber offenbar auch eine leere Argumentation erschöpft,
will die Medienbranche am 17. September mit einem "Tag
der Leere" aufwarten. Sendepausen im Rundfunk, leere
CDs und Bücher mit unbedruckten Seiten sollen auf die
"Gefahr" aufmerksam machen, die von der Reform drohe.
Sinnfälliger könnte man kaum verdeutlichen, dass
all die schönen Medien ohne die Arbeit der Urheber ungefüllt
blieben.
Mehr dazu:
Ein Gespenst geht um - die
angemessene Vergütung (September 2001)
Verwerter kämpfen gegen
angemessene Vergütung für Urheber (September
2001)
September 2001
Gabriele Gockel, Thomas Wollermann
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer
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