Presseerklärung
10.12.2001
Urheber sollen weiter unangemessen niedrig vergütet
werden
Arrogante Machtdemonstration der Verwerter
Die Verwerter in der deutschen Medienwirtschaft lehnen auch
den bereits in ihrem Sinne erheblich modifizierten Entwurf
zu einem neuen Urhebervertragsrecht ab. Sie kündigen
an, ihren Widerstand noch zu verstärken. Dazu wollen
sie von Zeitungen und Zeitschriften kostenlos zur Verfügung
gestellten Anzeigenraum nutzen und Fernsehspots ausstrahlen.
Dies ist ein beispielloser Missbrauch von Medienmacht zur
Beeinflussung der Öffentlichkeit und der politischen
Entscheidungsträger im eigenen Interesse. Der freie Meinungsbildungsprozess
der Parlamentarier soll mit dieser Kampagne unterlaufen werden.
Dabei wurde auch den Verwertern in zahlreichen Anhörungen
ausreichend Gehör geschenkt.
Schon wiederholen Landespolitiker die Phrasen, die die von
einer Werbeagentur konzipierte, mit falschen Behauptungen
unterlegte Propaganda verbreitet. In einer Presseerklärung
haben sich die Justizminister von Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz, Goll und Mertin, gegen den Anspruch auf angemessene
Vergütung für Urheber und gemeinsam zwischen Urheber-
und Verwerterverbänden auszuhandelnde Vergütungsregeln
ausgesprochen. Dies verstoße gegen die "Vertragsfreiheit"
und widerspreche der "notwendigen Deregulierung auf dem
Wirtschaftssektor".
So sieht die angebliche Vertragsfreiheit für Urheber
aus: In renommierten Buchverlagen kursieren Hausmitteilungen
mit Anweisungen, Übersetzern, die eine Beteiligung an
dem einträglichen Handel mit ihren Rechten fordern, keine
Aufträge mehr zu geben. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
fordern ihre Produzenten auf, Standfotografen vertraglich
zum Verzicht auf Namensnennung zu zwingen.
Wenn Verwerter angesichts solcher Verhältnisse nach Deregulierung
rufen, bedeutet dies nichts anderes, als dass sie weiterhin
einseitig die Vertragsinhalte diktieren wollen. Die Folge
sind die Knebel- und Enteignungsverträge, mit denen sich
Urheber tagtäglich konfrontiert sehen.
Während die Verwerter geballte Verbandsmacht ins Spiel
bringen, damit sich am Urheberrecht nach Gutsherrenart nichts
ändert, soll ihnen der einzelne Urheber weiterhin ohne
Anspruch auf eine angemessene Vergütung seiner Arbeit
und Rechte sowie ohne Verhandlungsmöglichkeiten seines
Verbandes gegenüberstehen.
Die moderne Mediengesellschaft, in der Rechte an urheberrechtlich
geschütztem Gut vielfach und lukrativ verwertet werden,
braucht ein Urheberrecht, das den Kreativen einen angemessenen
Anteil am Ertrag ihrer Arbeit sichert. Nichts anderes bezweckt
die Reform des Urhebervertragsrechts. Sie muß jetzt
zügig umgesetzt werden und darf nicht noch weiter verwässert
werden.
Der Verband der Literaturübersetzer appelliert an die
Verwerter und ihre Verbände sowie die Länderregierungen,
in diesem für den Bestand unserer Kultur wichtigen Gesetzgebungsverfahren
eine dem Gegenstand angemessene sachliche Diskussion zu führen,
um so den Boden für Verhandlungen zu bereiten und gemeinsam
mit den Urhebern Missstände zu beseitigen, wo dies notwendig
ist.
Der VdÜ fordert die Medien zu einer dem Sachstand gemäßen,
korrekten Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren
und zur Beendigung der irreführenden Anzeigenkampagne
auf. Es darf nicht sein, dass die Medien ihre Meinungsmacht
zur Durchsetzung eigener Interessen missbrauchen.
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer
Gabriele Gockel, Thomas Wollermann
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