| 18.9.2001
Auch wir sind derzeit mit unseren Gedanken und Empfindungen
bei den aktuellen Ereignissen und Entwicklungen. Es kommt
einem nicht selbstverständlich vor, in diesen Tagen Dinge
wie die Reform des Urhebervertragsrechts zu diskutieren. Trotzdem
müssen wir uns weiterhin auch mit jenem Teil der Realität
auseinandersetzen, der schon vor dem 11. September unseren
beruflichen Alltag wesentlich bestimmt hat. Wie man sieht,
geht die Debatte weiter.
Reform des Urhebervertragsrechts:
Verwerter kämpfen gegen angemessene Vergütung für
Urheber
Derzeit läuft eine Anzeigenkampagne der Verwerter, die
sich gegen die Reform des Urhebervertragsrechts richtet. Die
Kosten für die Veröffentlichung übernehmen
die beteiligten Zeitungen. Die Medienbranche bietet ihre ganze
Organisation und Wirtschaftskraft auf, um zu verhindern, dass
Urheber in Zukunft für ihre Leistung angemessen vergütet
werden. Was könnte deutlicher vor Augen führen,
wie dringend notwendig diese Reform ist?
Die Anzeigen offenbaren erneut ein Dilemma, in dem die Gegner
dieser Novellierung von Anbeginn stecken. Sie können
ihren Standpunkt nicht sachlich vorbringen, weil es gegen
den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung keine
Argumente gibt. Deshalb hat man die Darstellung der eigenen
Interessen einer Werbeagentur überlassen und setzt auf
Fehlinformation, schürt Ängste oder versucht eine
sinnvolle Auseinandersetzung mit Reizwörtern zu hintertreiben.
Es wird langsam ärgerlich, wenn immer wieder behauptet
wird, eine bloß angemessene Vergütung von Urheberleistungen
würde die Verlage in wirtschaftliche Schwierigkeiten
bringen. Urheber sind keine weltfremden Chaoten, die nichts
anderes im Sinn haben, als ihre Vertrags- und Geschäftspartner
mit überzogenen Forderungen und Prozessen in den Ruin
zu treiben.
Es sind die Urheber, die in der gegenwärtigen Rechtslage
häufig genug mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu
kämpfen haben, auch dann, wenn ihre Werke erfolgreich
vermarktet werden. Darauf reagiert die seit Jahrzehnten überfällige
Gesetzesreform. Sie wird nur dort überhaupt Auswirkungen
haben, wo derzeit Missstände herrschen.
Kreativität ließe sich nicht nach Tarifvertrag
bezahlen, sagen die Verleger. Nun gut, aber was tut das zur
Sache? Nirgends im Gesetz ist davon die Rede, dass Künstler
nun Tarifverträge bekommen sollen. Es geht darum, dass
sich Urheber und Verwerter auf verbindliche Mindeststandards
für eine angemessene Vergütung einigen. Das dafür
vorgesehene Verfahren ermöglicht differenzierte Regelungen,
die auch die unterschiedliche Wirtschaftskraft von Verwertungsunternehmen
berücksichtigen. Es wird den Begriff der Angemessenheit
mit dem notwendigen Inhalt füllen, der Rechtssicherheit
schafft. Nichts spricht dafür, dass das nicht möglich
sein soll. Die von den Verwertern gerne beschworene "Vertragsfreiheit"
- für den Urheber oft bloß die Freiheit, eine Vielzahl
von Rechten gegen ein geringes Pauschalentgelt abzutreten
oder keinen Auftrag zu erhalten - hat jedenfalls nicht dazu
geführt, dass Autoren, Journalisten, Übersetzer
und andere Kreative überall angemessen an der Verwertung
ihrer Arbeit beteiligt werden.
Die Verwerter sollen echte Bedenken gegen die Reform vortragen.
Darüber wird sich reden lassen. Aber wer immer bloß
rhetorische Nebelkerzen wirft, schafft keine gute Grundlage
für Gespräche am Verhandlungstisch und kann wohl
kaum für sich in Anspruch nehmen, die Kultur sichern
zu wollen.
Thomas Wollermann
VdÜ Pressestelle
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