18.9.2001

Auch wir sind derzeit mit unseren Gedanken und Empfindungen bei den aktuellen Ereignissen und Entwicklungen. Es kommt einem nicht selbstverständlich vor, in diesen Tagen Dinge wie die Reform des Urhebervertragsrechts zu diskutieren. Trotzdem müssen wir uns weiterhin auch mit jenem Teil der Realität auseinandersetzen, der schon vor dem 11. September unseren beruflichen Alltag wesentlich bestimmt hat. Wie man sieht, geht die Debatte weiter.


Reform des Urhebervertragsrechts:
Verwerter kämpfen gegen angemessene Vergütung für Urheber


Derzeit läuft eine Anzeigenkampagne der Verwerter, die sich gegen die Reform des Urhebervertragsrechts richtet. Die Kosten für die Veröffentlichung übernehmen die beteiligten Zeitungen. Die Medienbranche bietet ihre ganze Organisation und Wirtschaftskraft auf, um zu verhindern, dass Urheber in Zukunft für ihre Leistung angemessen vergütet werden. Was könnte deutlicher vor Augen führen, wie dringend notwendig diese Reform ist?

Die Anzeigen offenbaren erneut ein Dilemma, in dem die Gegner dieser Novellierung von Anbeginn stecken. Sie können ihren Standpunkt nicht sachlich vorbringen, weil es gegen den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung keine Argumente gibt. Deshalb hat man die Darstellung der eigenen Interessen einer Werbeagentur überlassen und setzt auf Fehlinformation, schürt Ängste oder versucht eine sinnvolle Auseinandersetzung mit Reizwörtern zu hintertreiben.

Es wird langsam ärgerlich, wenn immer wieder behauptet wird, eine bloß angemessene Vergütung von Urheberleistungen würde die Verlage in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Urheber sind keine weltfremden Chaoten, die nichts anderes im Sinn haben, als ihre Vertrags- und Geschäftspartner mit überzogenen Forderungen und Prozessen in den Ruin zu treiben.
Es sind die Urheber, die in der gegenwärtigen Rechtslage häufig genug mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, auch dann, wenn ihre Werke erfolgreich vermarktet werden. Darauf reagiert die seit Jahrzehnten überfällige Gesetzesreform. Sie wird nur dort überhaupt Auswirkungen haben, wo derzeit Missstände herrschen.

Kreativität ließe sich nicht nach Tarifvertrag bezahlen, sagen die Verleger. Nun gut, aber was tut das zur Sache? Nirgends im Gesetz ist davon die Rede, dass Künstler nun Tarifverträge bekommen sollen. Es geht darum, dass sich Urheber und Verwerter auf verbindliche Mindeststandards für eine angemessene Vergütung einigen. Das dafür vorgesehene Verfahren ermöglicht differenzierte Regelungen, die auch die unterschiedliche Wirtschaftskraft von Verwertungsunternehmen berücksichtigen. Es wird den Begriff der Angemessenheit mit dem notwendigen Inhalt füllen, der Rechtssicherheit schafft. Nichts spricht dafür, dass das nicht möglich sein soll. Die von den Verwertern gerne beschworene "Vertragsfreiheit" - für den Urheber oft bloß die Freiheit, eine Vielzahl von Rechten gegen ein geringes Pauschalentgelt abzutreten oder keinen Auftrag zu erhalten - hat jedenfalls nicht dazu geführt, dass Autoren, Journalisten, Übersetzer und andere Kreative überall angemessen an der Verwertung ihrer Arbeit beteiligt werden.

Die Verwerter sollen echte Bedenken gegen die Reform vortragen. Darüber wird sich reden lassen. Aber wer immer bloß rhetorische Nebelkerzen wirft, schafft keine gute Grundlage für Gespräche am Verhandlungstisch und kann wohl kaum für sich in Anspruch nehmen, die Kultur sichern zu wollen.


Thomas Wollermann
VdÜ Pressestelle