Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Literaturübersetzer*innen sind durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO Autor*innen gleichgestellt. Sie sind die Urheber*innen ihrer deutschen Texte. Sie müssen deshalb genannt werden, wenn aus ihren Übersetzungen zitiert oder gelesen wird.

Auch sonst soll mit dem deutschen Titel einer Übersetzung immer auch der Übersetzername genannt werden, so etwa in den bibliografischen Angaben eines übersetzten Buches, in Ankündigungen und Rezensionen. Als Regel dient hier eines der Sechs Gebote des Fair-Play bei Literaturübersetzungen (Hexalog), die der Rat der Europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL aufgestellt hat:

Als Autor*innen von Übersetzungen werden die Übersetzer*innen überall namentlich genannt, wo die Autor*innen der Originale genannt sind.

Für Literaturfestivals und Lesungen bedeutet das:

  • In der schriftlichen Ankündigung einer Lesung aus einer Übersetzung ebenso wie auf Plakaten, Flyern, anderen gedruckten Werbemitteln sowie im Internet wird neben Autor*in und deutschem Titel der Übersetzername genannt.
  • Bei der Anmoderation einer Lesung aus einem übersetzten Buch nennen Moderator*innen bzw. vorlesende Sprecher*innen die Namen der Übersetzer*innen.
  • Die Begriffe „Übersetzen“ und „Dolmetschen“ werden korrekt verwendet: Als „Übersetzen“ bezeichnet man die schriftliche Übertragung eines Texts in eine andere Sprache, als „Dolmetschen“ die mündliche Übertragung (simultan oder konsekutiv).

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